Nachhaltige Anlagestrategie
1. Allgemeine Grundsätze der Vermögensanlage
Als gemeinnützige, steuerbefreite Stiftung unterstützt die STJS Projekte in folgenden Bereichen: darstellende und bildende Kunst, Unterstützung von Menschen, die von Konflikten oder Gewalt betroffen sind, wissenschaftliche Forschung, insbesondere im Gesundheits- und Wohlfahrtsbereich. Zudem schafft sie Zugang zu Schul- und Berufsbildung im Kanton Bern.
Die Wertschriften- und Immobilienanlagen orientieren sich im Rahmen der Risikofähigkeit und -bereitschaft der Stiftung an den Prinzipien von Liquidität, Rentabilität und Sicherheit. Die Kaufkraft des Vermögens soll langfristig erhalten bleiben und die erwirtschaftete Rendite soll möglichst konstante und hohe Zuwendungen ermöglichen. Gleichzeitig sollen die Wertschriften- und Immobilienanlagen dem Stiftungszweck nicht widersprechen und diesen nach Möglichkeit fördern.
2. Prinzipien der nachhaltigen Anlagetätigkeit
Zur Erreichung einer nachhaltigen und zweckkonformen Anlagetätigkeit wird bei den Wertschriften primär auf Ausschlusskriterien und den Best-in-Class-Ansatz (nachhaltigste Anlagen pro Anlagekategorie bzw. Branche) gesetzt. Themenanlagen und nicht kotierte, zweckkonforme Anlagen (z.B. Darlehen, Impact Investing, Venture Philanthropie, …) können optional getätigt werden, sofern sie mit einer direkten Zweckverfolgung verbunden sind. Die Stiftung arbeitet mit institutionellen Anlagefonds, welche auch die Stimmrechte wahrnehmen und den Dialog mit den investierten Unternehmen pflegen (Engagement). Dies geschieht in der Regel über einen spezialisierten Engagement-Pool. Bei den Immobilien orientiert sich die Stiftung namentlich bei Neubauten an bestehenden Nachhaltigkeits-Standards (z.B. Minergie).
Um eine kosteneffiziente Umsetzung zu gewährleisten, setzt die Stiftung bei den Wertschriften primär bestehende Standardprodukte ein und verzichtet in der Regel auf individuelle Nachhaltigkeitskriterien. Mandate mit individuellen Kriterien werden nur erteilt, wenn sie mit substanziellen Vorteilen hinsichtlich der Zweckverfolgung verbunden sind.
Vermögensverwaltungsmandate und andere Mandate werden in einem strukturierten Auswahlverfahren unter Wettbewerbsbedingungen ausgeschrieben. Nachhaltigkeitskriterien werden vertraglich festgehalten und die Vermögensverwalter werden verpflichtet, über ihre Nachhaltigkeitskriterien Bericht zu erstatten.
3. Ausschlusskriterien
Hinsichtlich Nachhaltigkeit werden im Mandat bzw. in den darin eingesetzten Fonds folgende Ausschlusskriterien angewandt:
Problemkreis | Ausschlusskriterien |
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Klimawandel |
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Rückgang Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren |
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Kernenergie |
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Gentechnik |
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Weitere Auschlusskriterien |
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* Konventionelle Automobilhersteller ohne umfassende Transitionsstrategie zur Verwendung von alternativen klimafreundlicheren Antrieben
Bei den verbleibenden Unternehmen, welche nicht aus dem betreffenden Anlageuniversum ausgeschlossen wurden, kommen weitere Nachhaltigkeitskriterien zur Anwendung.
Als Folge des gesamten Nachhaltigkeitsprozesses enthält das Portfolio der STJS zum Beispiel keine Aktien oder Obligationen von Waffenproduzenten und Automobilherstellern und auch keine US-amerikanischen Staatsanleihen (u.a. wegen Todesstrafe), jedoch börsenkotierte Aktien von verschiedenen kleinen und mittleren Unternehmen, welche die nachhaltige Entwicklung besonders fördern.
4. Immobilien
Die STJS ist Eigentümerin mehrerer Liegenschaften, insbesondere im Raum Bern. Diese sind teilweise schon älteren Jahrgangs und einzelne von ihnen mussten bereits bzw. müssen in den nächsten Jahren saniert werden. Bei Sanierungen wie auch bei Neubauten werden neben baulichen und ökonomischen auch ökologische Kriterien berücksichtigt. Es gelangen anerkannte Konzepte wie «Minergie» oder «MinergieP» zur Anwendung. Wenn immer möglich, setzt die Stiftung auf erneuerbare Materialien bei der Sanierung.